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  • Hygienekonzept

    zur Hauptversammlung der
    PORPHYRWERKE WEINHEIM-SCHRIESHEIM AG
    am 30.11.2020 im Rolf-Engelbrecht-Haus, Weinheim

    1.) Nicht an der Veranstaltung teilnehmen dürfen Personen
    – mit akuten respiratorischen Symptomen, Fieber o.ä.,
    – die in den letzten 14 Tagen vor dem Veranstaltungstermin in Kontakt zu einer mit Covid-19 infizierten Person standen.
    Es liegt in der Eigenverantwortung jedes/r Teilnehmers/in selbst zu prüfen, ob er/sie von einem Teilnahmeverbot erfasst ist.

    2.) Allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie bspw. Händehygiene, Ab-stand halten (1,5 m) oder Husten- und Schnupfenhygiene sind einzuhalten.

    3.) Zur Reinigungsmöglichkeit der Hände wird an geeigneter Stelle (bspw. im Ein-gangsbereich) Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. Desinfektionsmittel zur Reinigung von Oberflächen wird bereitgestellt.

    4.) Die vorgegebenen Laufwege sind einzuhalten.

    5.) Auf eine enge Interaktion und Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmen o.ä.) der Teilnehmenden ist zu verzichten. Insbesondere beim Zutritt und beim Verlassen der Veranstaltung (wie auch bei Pausen usw.) ist darauf zu achten, dass es zu keinen Gruppenbildungen kommt bzw. dass auch dabei der Mindestabstand (1,5 m) eingehalten wird.

    6.) Die Anordnung Sitzplätze ist so zu gestalten, dass die Abstandsregeln (1,5 m) eingehalten werden können.

    7.) Das Tragen einer Gesichtsmaske/Mund-Nasenbedeckung ist während der ge-samten Veranstaltung vorgeschrieben. Dies gilt ausdrücklich auch auf den Sitzplätzen.

    8.) Für ausreichende bzw. angemessene Belüftung des Veranstaltungsraumes ist zu sorgen.
     
    9.) Zum Zweck der ggfs. erforderlichen Auskunftserteilung gegenüber dem Ge-sundheits- und/oder dem Ordnungsamt werden die Namen, Vornamen, Adres-sen und Telefonnummern der Teilnehmer erhoben und für einen Zeitraum von vier Wochen gespeichert. Danach werden die Daten gelöscht.

    10.) Es ist zu kontrollieren, dass die maximale Personenzahl von 100 Personen nicht überschritten wird.

    11.) Den Anweisungen des Veranstalters (PWS AG) ist Folge zu leisten.


  • Flowcon

    Beton mit neuer Technologie und einem neuen Namen von TBW und TBL

    Der Beton, der es Ihnen einfacher macht !


    Erfüllt die Vorschriften und Richtlinien der neuen DIN-Normen EN 206 und 1045-2.

  • Nachbehandlung im Sommer

    Bei der einen wird Wasser zugeführt, z. B. durch das Auflegen einer wasserspeichernden Abdeckung, den Einsatz spezieller Nachbehandlungsfolien, durch das kontinuierliche Besprühen oder Fluten mit Wasser. Bei der anderen Methode wird das schnelle Austrocknen des Betons, z. B. durch das Belassen in der Schalung, durch das Abdichten mit Kunststofffolien oder durch das Auftragen filmbildender Nachbehandlungsmittel, verhindert.

  • Achtung

    Möchten Sie einen Hallen-, Garagen- oder Hofboden, eine begehbare Terrasse, Decke oder Garage, die Witterungen wie Frost, Sonne, Regen oder Verschleiß und Salz ausgesetzt sind, betonieren?

    Hier sollte nicht jeder Beton eingebaut werden!

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  • Füllboden/Kanalverfüllung/Rohrummantelung

    Verfüllen von:

    – Gräben
    – Kabelkanäle
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